Kreditvertrag
Der Kreditvertrag ist wie jeder andere Vertrag. Er zeichnet sich dadurch aus, dass er zwischen zwei Vertragspartnern (Kreditgeber und Kreditnehmer) geschlossen wird und zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag und Annahme) enthält.
In der Regel macht der Kunde den ersten Schritt. Er hat Bedarf an einem Kredit und richtet sich das Kreditinstitut. Das Kreditinstitut prüft nun den Antrag des Kunden und verhandelt die Einzelheiten des Kredits (Höhe, Laufzeit, Rückzahlung, Sicherheiten).
Erfüllt der Kreditnehmer die Kreditwürdigkeitsprüfung erhält er eine Kreditzusage vom Kreditinstitut. Die Einzelheiten werden vertraglich festgehalten. Unterzeichnet der Kreditnehmer die Vertragsbedingungen ist der Kreditvertrag zustande gekommen.
Im Kreditvertrag werden folgende Vereinbarungen festgehalten:
- Art des Kredits
- Höhe des Kredits
- Laufzeit des Kredits
- Kosten des Kredits (z.B. Zinssatz, Restschuldversicherung)
- Rückzahlungsmodalitäten des Kredits
- Kündigungsmöglichkeiten des Kredits
- Besicherung des Kredits
Außerdem muss der Gerichtsstand angegeben werden und die AGB´s müssen akzeptiert werden.
